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Ratgeber / 2027

Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt

Was ändert sich 2027? Mindestlohn, Minijob, Deutschlandticket & mehr

Überblick über die Änderungen 2027, jeweils mit Stand bei Redaktionsschluss (beschlossen, angekündigt, Entwurf oder geplant). Wir aktualisieren die Seite, sobald Entwürfe Gesetz werden. Zu jedem Punkt gibt es einen kostenlosen Rechner.

Mindestlohn steigt auf 14,60 € beschlossen

Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto pro Stunde (2026: 13,90 €), festgelegt in der Mindestlohnanpassungsverordnung.

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Minijob-Grenze steigt auf 633 € beschlossen

Weil die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist (× 130 ÷ 3), dürfen Minijobber ab 2027 bis zu 633 € im Monat verdienen (2026: 603 €).

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Deutschlandticket: 66,80 € pro Monat angekündigt angekündigt

Für 2027 wurde ein Preis von 66,80 € pro Monat angekündigt (2026: 63 €).

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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen (Entwurf) Entwurf

Das Bundeskabinett hat am 7.10.2026 neue Grenzen beschlossen: 6.375 € im Monat für Kranken-/Pflege- und 8.850 € für Renten-/Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € beschlossen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Angestellte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen dürfen, steigt 2027 auf 84.150 € (inklusive einer einmaligen Anhebung) – festgelegt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag soll bei 2,9 % bleiben Schätzung

Der GKV-Schätzerkreis rechnet für 2027 mit einem unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (14.10.2026); das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht den offiziellen Wert bis 1. November. Jede Krankenkasse legt ihren Satz selbst fest.

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Pflegeversicherung: höherer Kinderlosenzuschlag (Entwurf) Entwurf

Ein Kabinettsentwurf vom 30.9.2026 erhöht den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte; der allgemeine Satz soll bei 3,6 % bleiben. Das Parlament muss noch entscheiden.

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Höherer Grundfreibetrag geplant geplant

Geplant ist ein Grundfreibetrag von 12.564 € (2026: 12.348 €); das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss nicht abgeschlossen.

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Kindergeld 267 € und höherer Kinderfreibetrag geplant geplant

Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht 267 € Kindergeld pro Kind (2026: 259 €) und einen Kinderfreibetrag von 10.056 € (2026: 9.756 €) vor; erste Lesung im Bundestag am 8.10.2026, noch nicht beschlossen.

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 € steigen (Entwurf) geplant

Derselbe Entwurf erhöht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € auf 1.430 €.

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Elterngeld-Reform für Geburten ab November 2027 (Entwurf) Entwurf

Ein Regierungsentwurf (Juli 2026) hebt das Mindest-Elterngeld auf 330 € und den Höchstbetrag auf 1.900 € im Monat an, begrenzt Paare aber auf zusammen 12 Monate und streicht den Partnerschaftsbonus. Gelten soll das für Kinder, die ab November 2027 geboren werden; das Parlament hat noch nicht entschieden.

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Kinderzuschlag: Sofortzuschlag von 25 € soll entfallen (Entwurf) Entwurf

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Kabinett 6.7.2026) streicht ab 1. Januar 2027 den im Kinderzuschlag enthaltenen Sofortzuschlag von 25 € (Höchstbetrag 2026: 297 € pro Kind). Noch nicht beschlossen.

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Minijob: Pauschsteuer für Arbeitgeber soll von 2 auf 5 % steigen (Entwurf) geplant

Der Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 erhöht die Pauschsteuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, von 2 auf 5 %. Für Minijobber bleibt der Lohn meist gleich; die Kosten des Arbeitgebers steigen.

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Steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge: Grundlohn bis 75 € pro Stunde (Entwurf) geplant

Derselbe Entwurf hebt den Stundengrundlohn, bis zu dem Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei bleiben, von 50 € auf 75 € an.

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Festzuschuss für Zahnersatz sinkt um 10 Punkte Gesetz

Ab 1.1.2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz auf 50/60/65 % (mit Bonusheft 5/10 Jahre); von Bundestag und Bundesrat im Juli 2026 beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).

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E-Rechnung: nächste Stufe für Unternehmen Gesetz

Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen als E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) ausstellen, ab 2028 alle. Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € sind ausgenommen.

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E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung verlängert beschlossen

Elektroautos mit Erstzulassung bis 31.12.2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31.12.2035 (beschlossen im Dezember 2025).

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Brückentage planen Info

Ostersonntag 2027 ist am 28. März. Mit wenigen Urlaubstagen werden Ostern, Christi Himmelfahrt und Weihnachten zu langen Auszeiten – siehe Brückentage-Übersicht.

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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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