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Strompreiserhöhung: So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht
Viele Versorger passen zum Jahreswechsel ihre Preise an. Eine Preiserhöhung musst du nicht hinnehmen: Der Anbieter muss sie vorher ankündigen, und du kannst dann kündigen – unabhängig von der normalen Laufzeit. Der Wechsel ist einfach, und der Strom fällt nie aus.
1. Preisschreiben genau lesen
Neuen Arbeitspreis (ct/kWh), Grundpreis (€/Monat) und Datum der Änderung notieren. Bei Sonderverträgen muss die Mitteilung mindestens einen Monat vorher bei dir sein (§ 41 Abs. 5 EnWG).
2. Mehrkosten berechnen
Mit dem Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung alte und neue Kosten vergleichen – unser Stromkostenrechner hilft bei einzelnen Geräten.
3. Tarife mit Preisgarantie vergleichen
Auf die Gesamtkosten im Jahr, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und die Art der Preisgarantie achten (viele schließen Steuern und Umlagen aus).
4. Zum Termin der Preiserhöhung kündigen
Im Sondervertrag kannst du ohne Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. In der Grundversorgung ist eine Kündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist möglich.
5. Den Wechsel vom neuen Anbieter erledigen lassen
Der neue Anbieter kündigt meist den alten Vertrag und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Der Strom fällt nie aus – notfalls springt der Grundversorger ein.
6. Zählerstand am Wechseltag festhalten
Am Umstellungstag ein Foto vom Zähler mit Datum machen, um Streit über die Schlussrechnung zu vermeiden.
Vorsicht bei sehr hohen Neukundenboni: Sie lohnen sich oft nur im ersten Jahr. Vergleiche auch die Kosten im zweiten Jahr.
Stromkosten von Geräten berechnen →
