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Teil des Themas: 👶 Familie & Kinder

Elternzeit-Rechner: Anmeldefrist & Kündigungsschutz

Geburtsdatum des Kindes, wer Elternzeit nimmt, Beginn und Anzahl der Monate eintragen. Der Rechner zeigt, bis wann dein Antrag beim Arbeitgeber sein muss und ab wann du Kündigungsschutz hast.

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Anmeldung muss beim Arbeitgeber sein bis
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§§ 15, 16, 18 BEEG: bis zu 3 Jahre je Elternteil bis zum 8. Geburtstag, Anmeldung in Textform (Brief oder E-Mail) spätestens 7 Wochen vor Beginn (zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen); bei Elternzeit vor dem 3. Geburtstag musst du die Zeiten für die nächsten 2 Jahre verbindlich angeben. Jeder Elternteil kann die Elternzeit auf 3 Abschnitte verteilen. Kündigungsschutz ab der Anmeldung, frühestens 8 Wochen (14 Wochen) vor Beginn. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: §§ 15, 16, 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.

So funktioniert's

  1. Geburtsdatum und wer Elternzeit nimmt eintragen.
  2. Beginn und gewünschte Monate wählen – dazu bereits genommene Monate.
  3. Anmeldefrist, Beginn des Kündigungsschutzes und Ende ablesen – und die Erinnerung speichern.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Elternzeit anmelden?

In Textform spätestens 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegt – 13 Wochen, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu 36 Monate je Elternteil und Kind bis zum 8. Geburtstag; davon dürfen bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegen.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn (14 Wochen bei Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag) – und bis zum Ende der Elternzeit.

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