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Mieterhöhung prüfen (Kappungsgrenze § 558 BGB)
Nettokaltmiete von vor drei Jahren, heute, die verlangte neue Miete und die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel eintragen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze), § 558b BGB (Zustimmungsfrist). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Miete von vor drei Jahren und heute eintragen.
- Verlangte Miete und Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel eintragen.
- Kappungsgrenze für deine Stadt wählen.
Häufige Fragen
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber höchstens um 20 % in drei Jahren – in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 %.
Wie lange habe ich Zeit zuzustimmen?
Bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens; die neue Miete gilt ab dem dritten Monat.


