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Ratgeber / Jahresend-Checkliste 2026: 8 Geld-Fristen bis 31. Dezember

Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt

Jahresend-Checkliste 2026: 8 Geld-Fristen bis 31. Dezember

Ende November und im Dezember laufen mehrere Geld-Fristen ab. Wer sie verpasst, verschenkt oft echtes Geld – zum Beispiel eine ganze Steuererstattung. Diese Checkliste zeigt die wichtigsten in zeitlicher Reihenfolge (Stand Oktober 2026, allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung).

1. Bis 30. November: Kfz-Versicherung wechseln

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr und sind mit einem Monat Frist kündbar – die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein, damit du zum 1. Januar wechseln kannst.

2. Bis 30. November: Preisänderung beim Deutschlandticket

Ab 1. Januar 2027 sind 66,80 € pro Monat angekündigt. Bei manchen Anbietern (z. B. im DB-Abo) musst du dem neuen Preis bis 30. November zustimmen, sonst endet das Abo am 31. Dezember – prüfe das Schreiben deines Anbieters.

3. Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht

Erhöht deine gesetzliche Krankenkasse für 2027 den Zusatzbeitrag, darfst du mit Sonderkündigungsrecht wechseln (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Kasse muss dich über die Erhöhung informieren.

4. Bis 31. Dezember: freiwillige Steuererklärung 2022

Warst du nicht zur Abgabe verpflichtet, kannst du die Steuererklärung für 2022 noch bis 31. Dezember 2026 freiwillig abgeben (vierjährige Frist). Danach ist eine mögliche Erstattung für 2022 verloren.

5. Bis 31. Dezember: Spenden, Handwerker und Haushaltsdienste

Spenden zählen in dem Jahr, in dem du sie zahlst; bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis. Für Handwerkerleistungen in deinem Haushalt kannst du 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 1.200 € im Jahr, wenn du per Überweisung zahlst – das Zahlungsdatum entscheidet über das Jahr.

6. Freistellungsauftrag prüfen

Kapitalerträge bis 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) im Jahr sind steuerfrei. Prüfe vor Januar, wie du den Freistellungsauftrag auf deine Banken verteilst – im Januar wird außerdem die Vorabpauschale für ETFs fällig.

7. Resturlaub nicht verfallen lassen

Der gesetzliche Urlaub muss grundsätzlich bis 31. Dezember genommen werden; nur in Ausnahmefällen wird er bis 31. März übertragen. Verfallen kann er aber nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig zum Urlaub aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 2019).

8. Weihnachtsgeld: Netto vorher prüfen

Weihnachtsgeld wird als Einmalzahlung versteuert und kann die Abzüge deutlich erhöhen. Rechne vorher aus, was wirklich ausgezahlt wird.

Fällt eine behördliche Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sie sich meist auf den nächsten Werktag – bei Verträgen mit Unternehmen kann das anders sein. Kündigungen deshalb ein paar Tage früher und mit Nachweis verschicken.

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