Mahnung-Vorlage
Eine Rechnung wurde nicht bezahlt? Erstelle eine freundliche Zahlungserinnerung, eine 1. Mahnung oder eine letzte Mahnung – mit offenem Betrag und neuer Frist.
Deine Angaben
Kunde / Schuldner
Rechnung
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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: §§ 286, 288 BGB (Verzug, Verzugszinsen). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Deine Angaben, den Kunden und die Rechnungsdaten eintragen.
- Stufe wählen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung oder letzte Mahnung.
- Drucken oder als PDF speichern und versenden.
Häufige Fragen
Wann ist ein Kunde in Verzug?
Nach § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Auch eine Mahnung nach Fälligkeit löst den Verzug aus.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur die tatsächlichen Kosten (Porto, Material) – meist wenige Euro. Pauschale Gebühren für die erste Mahnung sind oft nicht zulässig.
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Gesetzlich reicht eine Mahnung. Üblich sind eine Zahlungserinnerung und eine bis zwei Mahnungen, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso folgt.


