Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt
Kündigung erhalten? Die Checkliste für die ersten Tage
Mit einer Kündigung beginnen mehrere Fristen gleichzeitig. Wer sie verpasst, verliert Geld – etwa durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – oder die Möglichkeit, sich überhaupt gegen die Kündigung zu wehren. Das ist jetzt zu tun, in dieser Reihenfolge.
1. Kündigung und Enddatum prüfen
Eine Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Prüfe, ob die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wurde – unser Rechner zeigt das Enddatum nach Betriebszugehörigkeit.
2. Innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden
Du musst dich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden – oder innerhalb von 3 Tagen, nachdem du von der Kündigung erfahren hast, wenn die Zeit kürzer ist (§ 38 SGB III). Online reicht. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.
3. 3-Wochen-Frist für die Klage beachten
Wer sich gegen die Kündigung wehren will, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt sie in der Regel als wirksam. Gewerkschaftsmitglieder und Rechtsschutzversicherte bekommen oft kostenlose Beratung.
4. Vorsicht bei Aufhebungsvertrag und Eigenkündigung
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Vor der Unterschrift beraten lassen.
5. Arbeitslos melden und ALG I schätzen
Spätestens am ersten Tag ohne Job persönlich oder online arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % (mit Kind 67 %) eines pauschalierten Nettoentgelts – mit unserem Rechner schätzen.
6. Abfindung: Steuer prüfen
Eine Abfindung wird mit der Fünftelregelung besteuert, die die Progression mildert. Rechne das Netto aus, bevor du verhandelst.
Bewahre Kopien von allem auf – Kündigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers –, die Agentur für Arbeit braucht sie.